Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum22.01.2025
- AktenzeichenXI R 19/23
In diesem Urteil wird entschieden, wie man einen Gesamtpreis für Speisen und Getränke, die unterschiedliche Steuersätze haben, richtig aufteilen kann. Das Gericht hat festgestellt, dass eine bestimmte Methode, bei der der Preis für ein zusammen gestelltes Menü für die Kunden ungerechtfertigt hoch ausfallen würde, nicht zulässig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Empfängersicht bei Werklieferungen
- Aufzeichnungspflichten bei Verwendung einer offenen Ladenkasse; Auswahl zwischen mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden; Nachrangigkeit des äußeren Betriebsvergleichs; Einzelrichter (hier: keine Verpflichtung zur Rückübertragung auf den Senat)
- Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
- BGH, Beschluss vom 2025-10-22 - I ZB 1/25
- Zulässigkeit der Bewerbung eines Kaffeeprodukts mit Preisermäßigung - Jacobs Krönung