HGB § 1
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 1 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Es geht darum, wer als Kaufmann gilt. Ein Kaufmann ist jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt, das ist ein Geschäft.
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