Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 128 – Ansprüche wegen Verletzung

Der Paragraph regelt, was passiert, wenn jemand im Geschäftsverkehr Namen oder Zeichen verwendet, die gegen das Markenrecht verstoßen. Betroffene können unter bestimmten Bedingungen rechtliche Schritte einleiten, um eine Wiederholung zu verhindern und Schadensersatz zu fordern.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen