MarkenG § 151 – Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseMarkenG § 151 Handel & E-Commerce
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Gesetz geht es darum, was passiert, wenn Waren falsch mit geographischen Herkunftsangaben gekennzeichnet sind. Diese Angaben zeigen an, woher ein Produkt stammt, und sind rechtlich geschützt.
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