Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 5

Dieser Paragraph sagt, dass wenn eine Firma im Handelsregister steht, man nicht behaupten kann, dass das Geschäft kein Handelsgewerbe ist. Es bestätigt die rechtliche Existenz einer handelsrechtlichen Firma.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen