HGB § 7
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 7 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es darum, dass es Vorschriften im öffentlichen Recht gibt. Diese Vorschriften können den Betrieb eines Gewerbes einschränken oder besondere Bedingungen dafür festlegen.
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