HGB § 17
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 17 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um den Namen eines Kaufmanns, unter dem er Geschäfte macht. Dieser Name wird als Firma bezeichnet.
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