HGB § 19
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 19 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In § 19 des Handelsgesetzbuches (HGB) geht es um die Firma, also den Namen eines Unternehmens. Die Firma muss bestimmte Begriffe enthalten, die je nach Unternehmensform unterschiedlich sind, zum Beispiel wenn es sich um einen eingetragenen Kaufmann oder eine Kommanditgesellschaft handelt.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.