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HGB § 19

In § 19 des Handelsgesetzbuches (HGB) geht es um die Firma, also den Namen eines Unternehmens. Die Firma muss bestimmte Begriffe enthalten, die je nach Unternehmensform unterschiedlich sind, zum Beispiel wenn es sich um einen eingetragenen Kaufmann oder eine Kommanditgesellschaft handelt.

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