HGB § 23
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHGB
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.