HGB § 23
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 23 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Dieser Paragraph besagt, dass eine Firma nicht einfach verkauft werden kann, ohne dass das dazugehörige Geschäft ebenfalls verkauft wird. Es ist also nicht möglich, die Firma von der wichtigen Arbeit, die sie macht, zu trennen.
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