Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 24

Es geht darum, was passiert, wenn jemand in eine Handelsgesellschaft eintritt oder ausscheidet. Die Firma kann weitergeführt werden, auch wenn der Name des ausgeschiedenen Gesellschafters im Firmennamen steht.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen