Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 239 – Führung der Handelsbücher

Der Paragraf beschreibt, wie Kaufleute ihre Handelsbücher führen müssen. Es wird festgelegt, dass die Einträge klar, vollständig und korrekt sein müssen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

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