Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 31

In diesem Gesetz geht es darum, dass Änderungen an einer Firma, wie zum Beispiel der Name, der Standort oder die Adresse, ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Auch wenn eine Firma erlischt, muss dies registriert werden, entweder durch die Verantwortlichen oder gegebenenfalls vom Gericht.

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