Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 50

Dieser Paragraph beschreibt Regeln zur Prokura. Prokura ist eine Vollmacht, die jemandem erlaubt, im Namen eines Unternehmens Verträge abzuschließen.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen