Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 53

In diesem Gesetz steht, dass die Erteilung einer Prokura, also einer Vollmacht für bestimmte Geschäftshandlungen, im Handelsregister angemeldet werden muss. Wenn die Prokura gemeinsam für mehrere Personen erteilt wird, muss das ebenfalls angemeldet werden.

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