Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 89b

In diesem Gesetz geht es um den Ausgleich, den ein Handelsvertreter von einem Unternehmen verlangen kann, wenn er neue Kunden geworben hat. Auch nach Beendigung des Vertrags kann der Handelsvertreter unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Ausgleich fordern, wenn das Unternehmen weiterhin von diesen Kunden profitiert.

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