Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 92a

Der § 92a des Handelsgesetzbuchs (HGB) regelt, dass das Bundesministerium der Justiz für Handelsvertreter und bestimmte Versicherungsvertreter Mindestleistungen festlegen kann. Dies dient dazu, ihre grundlegenden sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse zu sichern.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen