HGB § 98
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 98 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetzestext wird erklärt, dass ein Handelsmakler für Schäden haftet, die er verursacht. Das bedeutet, wenn er Fehler macht, die einem der beiden Geschäftspartner schaden, muss er dafür geradestehen.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.