Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 100

Der Paragraph regelt, dass Handelsmakler ein Tagebuch führen müssen, in dem sie täglich alle abgeschlossenen Geschäfte aufzeichnen. Diese Eintragungen müssen eine bestimmte Reihenfolge haben und bestimmte Informationen enthalten.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

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