HGB § 172
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 172 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um die Haftung von Kommanditisten in einer Kommanditgesellschaft. Es wird erklärt, wie viel ein Kommanditist gegenüber den Gläubigern haften muss und unter welchen Umständen diese Haftung gilt oder nicht gilt.
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