Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 233 – Informationsrecht des stillen Gesellschafters

Der § 233 im Handelsgesetzbuch (HGB) regelt das Informationsrecht von stillen Gesellschaftern. Diese können Informationen über das Unternehmen verlangen, ähnlich wie in einem anderen Paragraphen (§ 166) beschrieben.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen