HGB § 343
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 343 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen des Handelsgesetzbuches (HGB) wird definiert, was ein Handelsgeschäft ist. Es handelt sich um alle Geschäfte, die ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes tätigt.
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