Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 380

In diesem Paragraphen des Handelsgesetzbuches (HGB) geht es darum, wie der Preis einer Ware berechnet wird, wenn er nach Gewicht festgelegt wird. Man zieht das Gewicht der Verpackung ab, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen