HGB § 396
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 396 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen geht es um die Ansprüche eines Kommissionärs, also jemanden, der Waren im Auftrag verkauft. Er kann eine Provision verlangen, wenn der Verkauf erfolgreich war.
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