HGB § 524 – Traditionswirkung des Konnossements
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 524 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Es geht um das Konnossement, ein Dokument im Transportrecht. Wenn dieses Dokument an den bezeichneten Empfänger übergeben wird, hat das die gleiche Wirkung wie die Übergabe der Ware selbst.
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