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HGB § 619 – Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

In diesem Paragraphen steht, dass bestimmte rechtliche Dokumente, wie Klagen oder Urteile über ein Schiff, dem Kapitän oder Schiffer dieses Schiffes zugestellt werden können. Dies gilt besonders für Zwangsvollstreckungen und Arrestverfahren.

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