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HGB § 552 – Pfandrecht des Beförderers

In diesem Gesetz steht, dass ein Beförderer, also zum Beispiel ein Taxi- oder Busunternehmen, ein Pfandrecht auf das Gepäck eines Fahrgasts hat. Das bedeutet, sie können das Gepäck zurückhalten, bis die Zahlung für die Beförderung erfolgt.

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