HGB § 567 – Pflichtverletzung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 567 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um Zeitcharterverträge, also Vereinbarungen für die zeitweise Nutzung von Schiffen. Wenn eine der Parteien gegen die Vertragsbedingungen verstößt, richten sich die Folgen nach allgemeinen Regeln aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen in diesem Gesetz.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.