Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 572 – Fernschädigung

In diesem Gesetz geht es um Schäden, die ein Schiff anderen Schiffen oder Personen an Bord zufügen kann, ohne dass es zu einem Zusammenstoß kommt. Wenn ein Schiff ein Manöver ausführt oder eine Schifffahrtsregel missachtet und dadurch jemandem Schaden entsteht, gelten bestimmte Vorschriften.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Logistik & Transport-Paragraphen