HGB § 13e – Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 13e Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um die Regeln für Zweigniederlassungen von ausländischen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) in Deutschland. Es beschreibt, wie und wo diese Zweigniederlassungen angemeldet werden müssen und welche Informationen dabei erforderlich sind.
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