Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 13e – Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland

In diesem Gesetz geht es um die Regeln für Zweigniederlassungen von ausländischen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) in Deutschland. Es beschreibt, wie und wo diese Zweigniederlassungen angemeldet werden müssen und welche Informationen dabei erforderlich sind.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen