HGB § 13f – Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 13f Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Dieser Paragraph des Handelsgesetzbuchs beschreibt, welche Regeln für Zweigniederlassungen von ausländischen Aktiengesellschaften in Deutschland gelten. Es geht um die notwendigen Unterlagen und Angaben, die bei der Anmeldung der Zweigniederlassung im Handelsregister vorgelegt werden müssen.
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