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HGB § 436 – Haftung der Leute

Es geht um die Haftung von Personen, die im Auftrag eines Frachtführers tätig sind. Wenn jemand wegen Verlust oder Beschädigung von Fracht oder wegen verspäteter Lieferung Ansprüche erhebt, können diese Personen sich auf bestimmte Haftungsbeschränkungen berufen.

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