HGB § 438 – Schadensanzeige
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 438 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es darum, wie und wann Schäden oder Verluste bei der Lieferung von Waren gemeldet werden müssen. Wenn du zum Beispiel etwas bestellst und das Paket beschädigt ankommt, musst du schnell reagieren.
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