HGB § 450 – Anwendung von Seefrachtrecht
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 450 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragraphen wird erklärt, wie das Seefrachtrecht auf bestimmte Frachtverträge angewendet wird. Dies gilt, wenn die Ware ohne Umladung auf Binnen- oder Seegewässern transportiert wird und entweder ein Konnossement, ein spezielles Dokument für den Transport, ausgestellt ist oder die Strecke auf dem Wasser länger ist.
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