HGB § 451 – Umzugsvertrag
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 451 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um Verträge, die für Umzüge gelten. Wenn man seine Möbel und persönlichen Sachen transportieren lässt, gelten bestimmte Regeln.
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