HGB § 451e – Haftungshöchstbetrag
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 451e Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz wird geregelt, dass die Haftung des Frachtführers, also der Person oder Firma, die Waren transportiert, bei Verlust oder Beschädigung auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt ist. 2.
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