HGB § 462 – Haftung für andere
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 462 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
Der Paragraf regelt, dass ein Spediteur für das Verhalten seiner Mitarbeiter ebenso verantwortlich ist wie für sein eigenes Handeln. Das gilt auch für Personen, die er hinzuzieht, um seine Aufgaben zu erfüllen.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.