HGB § 464 – Pfandrecht des Spediteurs
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 464 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es darum, dass ein Spediteur ein Pfandrecht an den Waren hat, die ihm zur Versendung übergeben werden. Das bedeutet, dass der Spediteur die Ware als Sicherheit nutzen kann, wenn er noch Geld von dem Versender bekommt.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.