HGB § 465 – Nachfolgender Spediteur
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 465 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetz geht es um die Zusammenarbeit zwischen Frachtführern und Spediteuren bei Transporten. Wenn ein Spediteur die Lieferung durchführt, gelten bestimmte Regelungen für ihn.
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