HGB § 466 – Abweichende Vereinbarungen über die Haftung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 466 Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Gesetzestext geht es darum, wie die Haftung von Spediteuren geregelt ist, besonders wenn es um die Versendung von Gütern geht. Man kann von den üblichen Regelungen abweichen, aber nur wenn das im Detail vereinbart wird.
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