HGB § 475a – Verjährung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchLogistik & Transport
- ZitierweiseHGB § 475a Logistik & Transport
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In diesem Paragrafen wird erklärt, wie lange Ansprüche aus einem Lagervertrag geltend gemacht werden können. Es wird gesagt, dass die Verjährung, also die Frist, in der man Rechte geltend machen kann, ähnlich wie bei einem bestimmten anderen Paragrafen geregelt ist.
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