Compliance & Regulatory Monitor

HGB § 475g – Traditionswirkung des Lagerscheins

In diesem Paragraphen geht es um den Lagerschein, ein Dokument, das bescheinigt, dass jemand das Recht hat, bestimmte Waren zu empfangen. Wenn das Unternehmen, das die Waren lagert, den Lagerschein an die Person übergibt, hat das die gleiche Wirkung wie die Übergabe der Ware selbst.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Logistik & Transport-Paragraphen