HGB § 93
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseHGB § 93 Handel & E-Commerce
- Stand04.02.2026
- FundstelleRGBl 1897, 219
In § 93 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geht es um Handelsmakler. Das sind Personen, die gewerbsmäßig Verträge für andere vermitteln, ohne ständig dafür angestellt zu sein.
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