Compliance & Regulatory Monitor

ZPO § 1079 – Zuständigkeit

Für die Ausstellung der Bestätigungen nach 1.Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere ZPO-Paragraphen