ZPO § 851d – Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchZPO
- Zitierweise§ 851d ZPO
- Stand05.12.2005
- FundstelleBGBl 1950, 455, 533
Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr.
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