ArbGG § 4 – Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbGG
- Stand02.07.1979
- FundstelleBGBl I 1953, 1267
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.
In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden.