ArbGG § 33 – Errichtung und Organisation
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbGG
- Zitierweise§ 33 ArbGG
- Stand02.07.1979
- FundstelleBGBl I 1953, 1267
In den Ländern werden Landesarbeitsgerichte errichtet. § 14 Abs.
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