ArbGG § 68 – Zurückverweisung
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbGG
- Stand02.07.1979
- FundstelleBGBl I 1953, 1267
Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.
Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.