ArbGG § 73 – Revisionsgründe
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbGG
- Stand02.07.1979
- FundstelleBGBl I 1953, 1267
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden. (2) § 65 findet entsprechende Anwendung.