ArbGG § 73 – Revisionsgründe
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchArbGG
- Zitierweise§ 73 ArbGG
- Stand02.07.1979
- FundstelleBGBl I 1953, 1267
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.
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