MarkenG § 4 – Entstehung des Markenschutzes
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseMarkenG § 4 Handel & E-Commerce
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
In diesem Paragraphen des Markenrechts steht, wie der Schutz für Marken entsteht. Es gibt drei Möglichkeiten: durch die Eintragung einer Marke, durch deren Nutzung im Handel, wenn sie bekannt ist, oder wenn sie notorisch bekannt ist.
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