Compliance & Regulatory Monitor

MarkenG § 26 – Benutzung der Marke

Im § 26 des Markengesetzes geht es darum, wie und unter welchen Bedingungen eine Marke genutzt werden muss, damit der Schutz dieser Marke bestehen bleibt. Wenn eine eingetragene Marke nicht ernsthaft genutzt wird, kann der Inhaber seine Ansprüche verlieren.

Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.

Kostenlos ansehen und weitere Gesetzestexte durchsuchen →

Weitere Handel & E-Commerce-Paragraphen