MarkenG § 26 – Benutzung der Marke
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchHandel & E-Commerce
- ZitierweiseMarkenG § 26 Handel & E-Commerce
- Stand20.05.2026
- FundstelleBGBl I 1994, 3082 (1995 I 156); 1996, 682
Im § 26 des Markengesetzes geht es darum, wie und unter welchen Bedingungen eine Marke genutzt werden muss, damit der Schutz dieser Marke bestehen bleibt. Wenn eine eingetragene Marke nicht ernsthaft genutzt wird, kann der Inhaber seine Ansprüche verlieren.
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